Bildungs- und Teilhabepaket im Sport

Erstellt am 27. Januar 2023

Das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung ermöglicht es Kindern und Jugendlichen überall mitmachen zu können. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen:

  • Mittagessen in Kita, Kindertagespflege oder Schule,
  • Persönlicher Schulbedarf,
  • Teilnahme an eintägigen Ausflügen und Projekten in Kita, Kindertagespflege oder Schule,
  • Teilnahme an mehrtägigen Fahrten der Kita, Kindertagespflege oder Schule,
  • Fahrtkosten zur Schule / kostenlose Schülerbeförderung,
  • Lernförderung sowie
  • das Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit (soziale und kulturelle Teilhabe)

 

Anspruchsberechtigt für Leistungen der sozialen und kulturellen Teilhabe sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,

  • deren Eltern bzw. die selbst Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen,

und wenn diese

  • Teilhabeangebote in der Gemeinschaft wahrnehmen und
  • hierfür tatsächliche Aufwendungen entstehen.

 

Bei Angeboten sozialer und kultureller Teilhabe steht das gemeinsame Erleben mit anderen Kindern und Jugendlichen im Vordergrund der Freizeitaktivität. Dazu gehören z. B.:

  • die Mitgliedschaft in Vereinen im Bereich Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit,
  • der Musikunterricht,
  • vergleichbare Kurse oder Aktivitäten kultureller Bildung sowie Angebote in der Gruppe für Babys und Kleinkinder (wie PEKIP-Kurse, Gruppenschwimmen, musikalische Früherziehung etc.),
  • Hausaufgabenbetreuung in der Gruppe,
  • Gebühren in Fitnessstudios u.v.m..

Mehr dazu unter https://sportjugend-berlin.de/service/bildungs-und-teilhabepaket-chancen-fuer-den-sport/