Das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung ermöglicht es Kindern und Jugendlichen überall mitmachen zu können. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen:
- Mittagessen in Kita, Kindertagespflege oder Schule,
- Persönlicher Schulbedarf,
- Teilnahme an eintägigen Ausflügen und Projekten in Kita, Kindertagespflege oder Schule,
- Teilnahme an mehrtägigen Fahrten der Kita, Kindertagespflege oder Schule,
- Fahrtkosten zur Schule / kostenlose Schülerbeförderung,
- Lernförderung sowie
- das Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit (soziale und kulturelle Teilhabe)
Anspruchsberechtigt für Leistungen der sozialen und kulturellen Teilhabe sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,
- deren Eltern bzw. die selbst Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen,
und wenn diese
- Teilhabeangebote in der Gemeinschaft wahrnehmen und
- hierfür tatsächliche Aufwendungen entstehen.
Bei Angeboten sozialer und kultureller Teilhabe steht das gemeinsame Erleben mit anderen Kindern und Jugendlichen im Vordergrund der Freizeitaktivität. Dazu gehören z. B.:
- die Mitgliedschaft in Vereinen im Bereich Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit,
- der Musikunterricht,
- vergleichbare Kurse oder Aktivitäten kultureller Bildung sowie Angebote in der Gruppe für Babys und Kleinkinder (wie PEKIP-Kurse, Gruppenschwimmen, musikalische Früherziehung etc.),
- Hausaufgabenbetreuung in der Gruppe,
- Gebühren in Fitnessstudios u.v.m..
Mehr dazu unter https://sportjugend-berlin.de/service/bildungs-und-teilhabepaket-chancen-fuer-den-sport/