Aufgrund
der neuen Berliner Verordnung gilt ab sofort für alle Erwachsenen 2G+ in allen
Räumlichkeiten der TiB, d. h. alle Erwachsenen müssen vollständig geimpft oder
genesen und ZUSÄTZLICH getestet sein. Für Kinder und Jugendliche unter 18
Jahren, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden und einen
Schülerausweis bei sich führen, gilt weiterhin 3G. Kinder unter 6 Jahren sind
von der Testpflicht befreit.
Aufgrund
von mehreren Nachfragen möchten wir Euch folgende zusätzliche Hinweise zu den
neuen - ab sofort geltenden Regelungen geben:
- Laut
der Berliner Verordnung gäbe es zwar auch die Möglichkeit, dass alternativ
zum Test der Abstand zwingend einzuhalten wäre, der Hauptverein hat diese Möglichkeit jedoch nicht für den Tanzsport freigegeben. Somit kann
die von LTV-Berlin kommunizierte Möglichkeit, dass ein Tanzpaar aus Personen
des gleichen Haushalts von der Testpflicht befreit sein könnte (sofern der
Abstand zu anderen Tanzpaaren sicher gestellt wäre), in unseren Räumen
nicht realisiert werden. Im Ergebnis müssen alle erwachsenen
Tänzer*innen nicht nur geimpft bzw. genesen, sondern zusätzlich getestet
sein.
- Der
Testnachweis, der zusätzlich zu dem Nachweis der vollständigen Impfung
bzw. der Genesung, zu erbringen ist, wird grundsätzlich durch einen
Point-of-Care (PoC)-Antigen-Test erbracht (d.h. in einem anerkannten
Testzentrum, „Bürgertest“). Alternativ kann der Nachweis auch durch
einen unter Aufsicht einer weiteren volljährigen Person durchgeführten Selbsttest
erbracht werden (Dokumentation und Nachweis entsprechend Formular des LSB).
- Für
Paare, die freies Training machen gilt grundsätzlich ebenfalls,
dass ein negativer Test erforderlich ist, um anderen Paaren auch die Möglichkeit
des Trainings im gleichen Saal zu geben. Dieser ist in TimeTree zu
hinterlegen.
- Personen,
die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und dies durch
ärztliche Bescheinigung ggü. der Abteilungsleitung nachweisen, müssen
einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) nachweisen. Kostenlose
PCR-Test für diese Personen können in den Schnelltestzentren des
Berliner Senats 1x in der Woche in Anspruch genommen werden.
- Trainer*innen
müssen für jeden Tag mit Training einen Schnelltest eines Testzentrums
oder einen unter Aufsicht durchgeführten Selbsttest nachweisen. Diese
Tests sind zu dokumentieren.
Bitte
beachtet, dass im Interesse aller Mitglieder die Räume weiterhin (trotz der
kalten Jahreszeit) ausreichend zu lüften sind und die Maskenpflicht überall
gilt (außer beim Tanzen selber). Masken können bei Training innerhalb der
Tanzsäle abgenommen werden, wir empfehlen aber dringlich, Masken immer dann zu
nutzen, wenn Mindestabstände zu Personen anderer Haushalte unterschritten werden
(z. B. bei Erklärungen, am Flächenrand).
Beste
Grüße,
die
Abteilungsleitung